[ Auszug: (1) Auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns, die an einen bestimmten
Empfänger gerichtet werden, müssen seine Firma, die Bezeichnung nach § 19
Abs. 1 Nr. 1, ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]